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  Cluse Krings
 Vom Untergang der Moderne |
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Semantisches Feld
Marie von Ebner-Eschenbach: nnn Quelle: abgerufen:
Habeas Corpus „Du habest einen Körper.“ Diese eher kryptische Formulierung ist der Name eines 1679 erlassenen Gesetzes, das noch heute als ein Meilenstein in der Geschichte der Menschen- und Freiheitsrechte gilt und häufig zusammen mit der „Magna Charta Libertatum“ von 1215 und der „Virginia Bill of Rights“ von 1776 zitiert wird. Erlassen wurde die Habeas-Corpus-Akte am 12. Juli 1679 vom englischen König Karl II., der dem neuen Gesetz auf Druck des Parlaments zugestimmt hatte. Kein Untertan der englischen Krone darf diesem Gesetz zufolge ohne gerichtliches Verfahren in Haft gehalten werden. Es fordert, einen Beschuldigten innerhalb kurzer Zeit einem Richter vorzuführen, und verbietet die wiederholte Verhaftung wegen desselben Delikts. Damit konnte der König nicht länger Verhaftungen per Sonderbefehl durchsetzen. Nur zehn Jahre später, im Jahr 1689, wurde die Akte durch die „Bill of Rights“ komplettiert, die unter anderem das Petitionsrecht enthält. Die Habeas-Corpus-Akte fand als grundlegendes Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit Eingang in die amerikanische Verfassung; ihre Prinzipien sind bis heute Bestandteil jeder demokratischen Verfassung und in Deutschland in Artikel 104 des Grundgesetzes verankert. © damals.de, 7. Juli 2004
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Erschienen im HWS-Verlag (VLB 5230735)
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